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güet ds wisso
üssteller reglement
- Dauer des hochzits-fäscht
Samstag, 12. April 2025 bis Sonntag, 13. April 2025
- Ort des hochzits-fäscht
Zeughaus Kultur Brig-Glis
Gliserallee 91 | 3902 Brig-Glis
- Öffnungszeiten
Besucher
Sonntag, 13. April 2025 09.00 – 17.00 Uhr
Aussteller
Samstag, 12. April 2025 18.00 – 22.00 Uhr
(Networking-Abend)
Sonntag, 13. April 2025 07.00 – 18.00 Uhr
- Auf- und Abbauzeiten
Aufbau
Samstag, 12. April 2025 14.00 – 18.00 Uhr
Sonntag, 13. April 2025 07.00 – 09.00 Uhr
Abbau
Sonntag, 13. April 2025 17.00 – 18.00 Uhr
- Vertrag
5.1. Vertragsentstehung
Aussteller haben sich mit dem offiziellen Formular beim hochzits-atelier anzumelden. Das Anmeldeformular ist vollständig und genau auszufüllen. Mit der Einreichung der Anmeldung anerkennt der Aussteller die vorliegenden Reglemente als verbindlich.
5.2. Zulassung
Über die Zulassung von Ausstellern entscheidet alleine und endgültig das hochzits-atelier. Abweisungen erfolgen ohne Begründung.
5.3. Standeinteilung
Bei der Standeinteilung müssen Änderungen akzeptiert werden. Besondere Platzwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Wünsche für die Standeinrichtung sind über das hochzits-atelier bis spätestens 31. März 2025 einzureichen. Nach Beendigung des Events sind die gemieteten Gegenstände in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Allfällige Beschädigungen werden in Rechnung gestellt.
5.4. Rücktritt vom Vertrag
Nach dem Zustandekommen des Ausstellervertrages haftet der Aussteller für die volle Platzmiete und allfällige Nebenkosten.
Für den Aussteller: Gelingt es dem hochzits-atelier den Platz weiterzuvermieten werden für die Annullations- und
Administrationsarbeiten CHF 100.- in Rechnung gestellt.
Für die Organisation: Sollte der Event infolge unvorhergesehener Ereignisse oder höherer Gewalt nicht stattfinden, können die Aussteller keine Entschädigungs- oder Schadenersatzansprüche oder die Rückerstattung der Platzmiete gegenüber der Organisation geltend machen. Das hochzits-atelier ist bei allfälliger Absage, bestrebt ein Ersatzdatum zu finden.
- Werbung Kommunikation
Für jeden Austeller gibt es ein Kommunikationspaket, welches folgendes beinhaltet:
– Präsenz auf der Webseite mit Foto und Logo
– Vorstellung der Aussteller auf Social Media Plattformen vom hochzits-fäscht
– Auflistung in der hochzits-fäscht Broschüre
– Logopräsenz auf verschiedenen Online und Offline Medien.
– Ein Plakat mit Logo des Ausstellers für den Standauftritt
– Werbeflyer und Plakate werden den Ausstellenden im Vorfeld zum Auslegen und Verteilen zur Verfügung gestellt.
- Eintritte
Es werden 2 Eintrittsticket pro Aussteller vergeben.
Aussteller können diese Tickets als Werbeinstrument, um Ihre Kunden an Ihren Stand einzuladen, verwenden. Die Eintrittstickets werden im Vorfeld zugestellt.
- Einverständniserklärung zu Foto- / Filmaufnahmen
Der Aussteller erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen von ihm, seinen Mitarbeitern sowie seinem Stand gemacht werden. Diese Aufnahmen dürfen vom Veranstalter für Dokumentationszwecke, Öffentlichkeitsarbeit und Werbung in Print- und Onlinemedien zeitlich und räumlich uneingeschränkt verwendet werden.
- Ausstellerausweise
Die Ausweise der Aussteller sind persönlich und nicht übertragbar. Es gibt für jeden Standarbeiter einen Ausweis. Diese Ausweise werden beim Aufbau verteilt.
- Parkplätze
Aussteller und Besucher können ihre Personenwagen in der Umgebung vom Zeughaus Kultur Brig-Glis parkieren.
- Versicherungen
Die Versicherung ist Sache des Ausstellers. Schäden an Ausstellungsgütern und -einrichtungen als Folge von Feuer, Diebstahl, Beraubung, Wasser und Beschädigung aller Art sind von dem hochzits-atelier nicht versichert. Das hochzits-atelier übernimmt keine Obhutspflicht für Ausstellungsgüter und -einrichtungen. Sie schliesst jede Haftung für Schäden oder Abhandenkommen aus.
- Zahlungstermin
Die Rechnung ist innert 30 Tagen zu begleichen. Bei Nichtzahlung wird keine Standerlaubnis erteilt.
12.1. Mahnung
Falls die Rechnung bis zum fixierten Zahlungsdatum nicht beglichen ist, wird bei der Zahlungserinnerung eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10–, bei der 2. Mahnung CHF 20.– verrechnet. Falls die Zahlung nicht beglichen wird, verfällt die Standerlaubnis.
- Gerichtsstand
Gerichtsstand für Streitigkeiten, welche im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen können, ist Brig.